Es ist offiziell ! Die Sozialerklärung der Unabhängigen (DSI) gibt es nicht mehr. Eine Veränderung, die für viele Selbstständige plötzlich erscheint. Fakt ist: Die Hauptbetroffenen müssen sich jetzt anpassen, sonst drohen ihnen schwere Sanktionen. Hier sind die Punkte, die Sie unbedingt wissen müssen.
Eine Vereinfachungsmaßnahme
Um den Umfang dieser Reform zu verstehen, sollten Sie wissen, dass Selbstständige zuvor zwei Erklärungen abgeben mussten: die erste über ihr Einkommen und die DSI über ihre Sozialversicherungsbeiträge. Durch die Abschaffung dieser zweiten Formalität sollen die Verwaltungsverfahren für Selbstständige vereinfacht werden. Die anzugebenden Sozialversicherungsbeiträge werden somit in der Einkommensteuererklärung ausgewiesen.
Seit April 2021 hat net-entreprises.fr daher seinen gesamten Nutzen für die von dieser Maßnahme betroffenen Fachleute verloren. Von nun an müssen sie impots.gouv.fr konsultieren und den Anweisungen folgen.
Wer ist von der neuen Formalität betroffen?
Diese einheitliche Erklärung gilt für alle Arbeitnehmer, die der Sozialversicherung für Selbstständige unterliegen. Das Verfahren ist daher auf die Mehrzahl der Freiberufler anwendbar, unabhängig davon, ob sie eine handwerkliche, gewerbliche, reglementierte oder nicht reglementierte Tätigkeit ausüben.
Beachten Sie jedoch, dass diese Änderung keine Kleinstunternehmer betrifft, die sich für eine monatliche oder vierteljährliche Umsatzerklärung entschieden haben. Diese Fachleute übermitteln die von der Verwaltung und den sozialen Organisationen angeforderten Informationen über die URSAAF-Website.
Einkommen und Sozialversicherungsbeiträge angeben: Wie gehen Sie vor?
Selbstständige müssen ihr Einkommen auf impots.gouv.fr angeben. Nachdem sie sich auf dieser Plattform authentifiziert haben, müssen sie in ihrem persönlichen Bereich auf das Formular 2042 zugreifen. Dieses Dokument muss noch ausgefüllt werden, wobei darauf zu achten ist, dass alle angeforderten Informationen angegeben werden. Diese Formalitäten können selbstverständlich einem Buchhalter anvertraut werden. Sie benötigen jedoch eine Vollmacht, die der gesuchten Person die Bevollmächtigung verleiht.
Die für die Berechnung Ihrer Sozialbeiträge erforderlichen Informationen finden Sie im Abschnitt Soziales. Sie werden an die zuständigen Organisationen und insbesondere an die URSSAF und die CGSS weitergeleitet. Damit Sie die fälligen Beträge bereits vor der Zahlung anmelden können, wird nichts dem Zufall überlassen. Beachten Sie, dass kein DSI-Abschnitt bereitgestellt wurde. Wir landen automatisch auf der Seite „Einkommenserklärung für Selbstständige“ und aktivieren ein Kontrollkästchen, sodass der Abschnitt „Sozial“ angezeigt wird.
Wie sieht es mit der Beitragszahlung aus?
Trotz der Umsetzung dieses Verfahrens bleiben die URSSAF und die CGSS die einzigen Organisationen, die in der Lage sind, Ihre Sozialversicherungsbeiträge zu verwalten und zu erhalten. Tatsächlich schätzen diese Strukturen bereits den Betrag, den Sie ihnen für das Jahr N+1 schulden. Nach Erhalt Ihrer Erklärung für das Jahr N wird dieser Betrag neu festgesetzt. Anschließend senden Ihnen die Verantwortlichen einen endgültigen Zeitplan zu. Jede Ermäßigung und Befreiung wird automatisch berücksichtigt. Denken Sie angesichts der Gesundheitskrise daran, dass viele Selbstständige von einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge profitieren werden.
Wie kann ich Ihre Erklärung im Fehlerfall korrigieren?
Bei der Angabe Ihres Einkommens kommen Fehler bei der Dateneingabe weitaus häufiger vor, als Sie vielleicht denken. Den zuständigen Behörden sind diese Einzelheiten vollkommen bekannt. Deshalb haben sie die notwendigen Schritte eingeleitet, damit die notwendigen Korrekturen vorgenommen werden können. Während des gesamten Berichtszeitraums haben Sie die Möglichkeit, mehrere Korrekturen an Ihrer Erklärung vorzunehmen.
Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen Sie sich direkt an URSAAF oder CGSS wenden. Sie können diese Einrichtungen telefonisch, per E-Mail oder per Post kontaktieren. Sie müssen jedoch zunächst den Gegenstand Ihrer Anfrage oder Beschwerde angeben.
Welche Einkünfte werden bei der Berechnung der Eigenbeiträge berücksichtigt?
Soziale Organisationen berücksichtigen bei der Berechnung der Beitragsbemessungsgrundlage überwiegend Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Für geschäftsführende Gesellschafter von Gesellschaften im IS-Regime unterliegen ausgeschüttete Dividenden ebenfalls der Sozialversicherungspflicht.
Die den Steuerpflichtigen zustehenden Ermäßigungen und Befreiungen bleiben den Verantwortlichen erhalten. Für Einkünfte aus dem Ausland gilt in bestimmten Fällen ein erhöhter Steuersatz.
Haben Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen Ihrer Erklärung?
URSSAF und mon-entreprise.fr haben neue Dienste eröffnet, um denjenigen zu helfen, die Schwierigkeiten beim Ausfüllen ihrer Erklärung haben. Dieser Service richtet sich vor allem an Selbstständige, damit diese schnell den endgültigen Betrag, den sie zahlen müssen, sowie die in ihrer Steuererklärung anzugebenden Abzüge und die auf dem Formular 2042 anzugebenden Abzüge erfahren. Auf diese Weise werden wir nicht mehr darauf eingehen Fehler machen, die die Lesbarkeit seiner Aussagen beeinträchtigen könnten.