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Wie mache ich mich 2021 selbstständig?

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Selbstständig machen: Was sind die Formalitäten im Jahr 2021?

Das erste, worüber Sie nachdenken müssen, wenn Sie sich selbstständig machen wollen, sind natürlich die administrativen Abläufe. Oftmals mühsam und kompliziert, ist es offensichtlich, dass die Verwaltung die erforderlichen Verfahren zur Erlangung des Status als Selbständiger so weit wie möglich vereinfacht hat.

Erster Schritt – Selbstständigkeit online anmelden:

Um sich selbstständig zu machen, müssen Sie Ihre Tätigkeitsaufnahme dem für Ihren Tätigkeitsbereich zuständigen Business Formality Centre (CFE) melden. Sie müssen daher das Formular ordnungsgemäß ausfüllen Formular P0 Kleinstunternehmer sowie eine Kopie eines gültigen Personalausweises.

Abhängig von Ihrem Tätigkeitsbereich kann Ihr CFE-Zentrum sein:

  • Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für gewerbliche Tätigkeiten
  • Die Handwerkskammer (CMA) für handwerkliche Tätigkeiten
  • URSSAF, wenn Sie einen freien Beruf ausüben
  • Die Kanzlei des Handelsgerichts für Handelsvertreter

Beachten Sie außerdem, dass seit 2016 der Beginn Ihrer Tätigkeit online gemeldet werden muss! Nutzen Sie die Gelegenheit, die verschiedenen erforderlichen Belege einzuscannen oder zu fotografieren, um sie an die Verwaltung zu übermitteln.

Schritt 2 – Anmeldung im Handels- und Firmenregister für gewerbliche Tätigkeiten:

Seit Ende 2014, wenn Sie einer der sind selbstständig Um eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben, müssen Sie sich beim Handels- und Firmenregister (dem berühmten RCS) anmelden. Die Registrierung ist an sich nichts Kompliziertes. Sie müssen Ihrem CFE, der von Ihrer CCI abhängt, die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Nachweis der Adresse
  • A eidesstattliche Erklärung, dass keine Verurteilung vorliegt, in der bescheinigt wird, dass Ihnen niemals verwaltungsrechtlich oder strafrechtlich das Verbot der Leitung oder Verwaltung einer gewerblichen Tätigkeit auferlegt wurde. Dieser zusätzliche Schritt ist kostenlos, es wird Ihnen jedoch beim Einzug Ihrer Beiträge dennoch eine Steuer für die Konsulargebühren berechnet.
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Achten Sie darauf, die maximale Umsatzschwelle nicht zu überschreiten!

Nach ein paar Wochen des Wartens sollten Sie den kostbaren Sesam sowie Ihre Registrierung (SIRET / SIREN) erhalten haben, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Tätigkeit legal auszuüben, aber was tun, wenn Ihr Umsatz höher ausfällt als erwartet? keine Panik ! Für gewerbliche Aktivitäten steht Ihnen nun eine komfortable Decke zur Verfügung 176.200 € ohne Steuern für Einkaufs-/Verkaufstätigkeiten sowie für freie und handwerkliche Berufe (u. a. Erbringung von Dienstleistungen) beträgt dieser Schwellenwert 72.500 € ohne Steuern. Sollten Sie diesen Schwellenwert jemals überschreiten, werden Sie umsatzsteuerpflichtig! Daher ist es sinnvoll, Ihre Buchhaltung genau zu überwachen. Und wenn Sie sich dieser Schwelle jemals nähern, wäre es vielleicht an der Zeit, Ihren Status in den eines SARL- oder EURL-Unternehmens zu ändern? mehr in einem zukünftigen Artikel!